(Am 30. Mai 2004 erteilt durch die Ordensnummer 408 des Staatsrates der Volksrepublik China, überarbeitet erstmals gemäß der Entscheidung des Staatsrates über die Änderung einiger Verwaltungsvorschriften am 7. Dezember 2013 und überarbeitet zum zweiten Mal gemäß der Entscheidung des Staatsrates zur Änderung einiger Verwaltungsvorschriften am 6. Februar 2016)
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Diese Maßnahmen werden gemäß dem Gesetz der Volksrepublik China zur Prävention und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle zur Stärkung der Überwachung und Verwaltung der Erhebung, Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle sowie zur Verhinderung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch gefährliche Abfälle formuliert.
Artikel 2 Die Einheiten, die in der Erhebung, Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen innerhalb des Territoriums der Volksrepublik China beteiligt sind, erhalten die Lizenz für gefährliche Abfälle gemäß den Bestimmungen dieser Maßnahmen.
Artikel 3 Die Betriebslizenz für gefährliche Abfälle muss gemäß dem Betriebsmodus in die umfassende Betriebslizenz für die Erhebung, Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen und die Erhebungslizenz für gefährliche Abfälle unterteilt werden.
Die Einheiten, die die umfassende Betriebslizenz für gefährliche Abfälle erhalten haben, können die Erhebung, Lagerung und Behandlung verschiedener Arten von gefährlichen Abfällen durchführen. Einheiten, die Lizenzen für die Sammlung und den Betrieb gefährlicher Abfälle erhalten haben, dürfen nur gefährliche Abfallabfälle und Betriebsaktivitäten von Abfällen Mineralöl in Kraftfahrzeuge und Abfall -Cadmium -Nickel -Batterien in Anspruch genommen werden.
Artikel 4 Die zuständigen Umweltschutzabteilungen der Bevölkerungsregierungen auf oder über der Bezirksebene sind für die Prüfung, Genehmigung, Ausstellung, Aufsicht und Verwaltung von Lizenzen für gefährliche Abfälle gemäß den Bestimmungen dieser Maßnahmen verantwortlich.
KAPITEL II -Bedingungen für den Antrag auf Lizenz für gefährliche Abfallwirtschaft
Artikel 5 Ein Antrag auf eine umfassende Betriebslizenz zur Erhebung, Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1) Es muss mindestens 3 technisches Personal mit mittleren Titeln der Umwelttechnik oder verwandten Majors und mindestens 3 Jahre Erfahrung mit der Kontrolle der Verschmutzung fester Abfälle haben.
(2) Transportmittel, die den Sicherheitsanforderungen der zuständigen Verkehrsabteilung unter dem Staatsrat für den Transport gefährlicher Güter entsprechen;
(3) Verpackungsinstrumente, Transit- und temporäre Lagereinrichtungen und -ausrüstung, die den nationalen oder lokalen Umweltschutzstandards und -sicherheitsanforderungen sowie Lagereinrichtungen und -ausrüstung entsprechen, die nach der Annahme qualifiziert sind;
(4) it shall have disposal facilities, equipment and supporting pollution prevention and control facilities that conform to the national or provincial, autonomous region or municipality directly under the Central Government’s construction plan for hazardous waste disposal facilities and meet the national or local environmental protection standards and safety requirements;The facilities for centralized treatment of medical waste shall also meet the sanitary standards and requirements of the state for the disposal of medical waste;
(5) Es verfügt über die Entsorgungstechnologie und den Prozess, der für die Art des gefährlichen Abfalls geeignet ist.
(6) Es gibt Regeln und Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit gefährlicher Abfallbetrieb, Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der Umweltverschmutzung und Maßnahmen zur Notfallrettung von Unfällen.
(7) Um gefährliche Abfälle durch Deponie zu entsorgen, wird das Land - Nutzungsrecht der Deponienstelle nach dem Gesetz erhalten.
Artikel 6, um eine Lizenz für die Sammlung von gefährlichen Abfällen zu beantragen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
(1) Regen- und Versickerungsnachweis;
(2) Verpackungsinstrumente, Transit- und temporäre Lagereinrichtungen und -ausrüstung, die den nationalen oder lokalen Umweltschutzstandards und -sicherheitsanforderungen entsprechen;
(3) Es gibt Regeln und Vorschriften, um die Sicherheit des Betriebs von gefährlichen Abfällen, zur Verhütung von Umweltverschmutzung und den Kontrollmaßnahmen und die Rettungsmaßnahmen der Notfallverkehr zu gewährleisten.
KAPITEL III -Verfahren zur Beantragung einer Lizenz für gefährliche Abfallwirtschaft
Artikel 7 Der Staat untersucht und genehmigt gefährliche Abfallmanagementlizenzen auf verschiedenen Ebenen.
Die Lizenz für gefährliche Abfälle der zentralisierten Abteilung für medizinische Abfälle wird von der zuständigen Umweltschutzabteilung der Stadtregierung der Stadt unterteilt, die in Distrikte unterteilt ist, in denen sich die Entsorgungsanlage für zentralisierte medizinische Abfälle befindet.
Die Erhebung und Betriebslizenz für gefährliche Abfälle muss von der zuständigen Umweltschutzabteilung der Volksregierung auf Kreisebene geprüft und genehmigt werden.
Die Betriebslizenzen für andere gefährliche Abfälle als die in den zweiten und dritten Absätzen dieses Artikels angegebenen und genehmigen von den zuständigen Umweltschutzabteilungen der Bevölkerungsregierungen von Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden direkt unter der Zentralregierung.
Artikel 8 Die Einheiten, die die Lizenz für gefährliche Abfallwirtschaft beantragen, müssen vor dem Antrag mit der Lizenz - den Ausstellungsbehörden angewendet werden, und die Zertifizierungsstoffe für die in Artikel 5 oder Artikel 6 dieser Maßnahmen vorgeschriebenen Bedingungen müssen beigefügt werden.
Artikel 9 Die Lizenz - Die Ausstellungsbehörde untersucht die vom Antragsteller eingereichten Zertifizierungsmaterialien innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Datum der Annahme des Antrags und führt die - Spot -Inspektion der Betriebseinrichtungen des Antragstellers durch.
Vor der Ausgabe der Lizenz für gefährliche Abfallabfälle kann die Lizenz - Ausstellungsbehörde gemäß den tatsächlichen Bedürfnissen die Meinungen der zuständigen Abteilungen für öffentliche Gesundheit, städtische und ländliche Planung und andere relevante Experten einholen.
Artikel 10 Die Betriebslizenz für gefährliche Abfälle umfasst den folgenden Inhalt:
(1) Name, gesetzlicher Vertreter und Ansprache der juristischen Person;
(2) Methode für gefährliche Abfälle;
(3) Kategorien gefährlicher Abfälle;
(4) jährliche geschäftliche Skala;
(5) Gültigkeitsbegriff;
(6) Ausstellungsdatum und Zertifikatnummer.
Der Inhalt der umfassenden Betriebslizenz für gefährliche Abfälle umfasst auch die Adressen der Lager- und Behandlungsanlagen.
Artikel 11, in dem eine Gefahrabfallmanagementeinheit ihren Namen, den Namen des gesetzlichen Personen, den gesetzlichen Vertreter oder seinen Wohnsitz ändert, gilt sie innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Datum der Registrierung der Änderung der Industrie und des Handels für die ursprüngliche Lizenz - Ausstellungsbehörde für die Änderung seiner Lizenz für gefährliche Abfallwirtschaft.
Artikel 12 unter den folgenden Umständen beantragt die Einheit für gefährliche Abfallabfälle eine neue Lizenz für gefährliche Abfallentwicklungen gemäß den ursprünglichen Bewerbungsverfahren:
(1) Änderung des Verwaltungsmodus gefährlicher Abfälle;
(2) Hinzufügen von Kategorien gefährlicher Abfälle;
(3) Bau, Wiederaufbau oder Erweiterung der ursprünglichen Einrichtungen für gefährliche Abfälle;
(4) Umgang mit gefährlicher Abfällen, die die ursprünglich zugelassene jährliche Skala um mehr als 20%überschreiten.
Postzeit: Jun - 24 - 2022
Postzeit: 2023 - 12 - 29 14:05:34